Ein Attribut ist eine Eigenschaft, ein Merkmal oder Kennzeichen, das einer Person, Sache oder einem Begriff zugeschrieben wird. Es kann in der Grammatik als Beifügung, in der Informatik als Datenfeld oder im Alltag als charakteristisches Merkmal auftreten.
Merkmal
Kennzeichen
Charakteristikum
Spezifikum
Synonyme zu „attribut“
Merkmal
Kennzeichen
Charakteristikum
Spezifikum
Besonderheit
Beigabe
Beiwerk
Zusatz
Prädikat
Qualität
Feature
Parameter
Gegenteile & Gegenstücke
Wesen
Substanz
Essenz
Was bedeutet „attribut“?
Das Wort „Attribut“ (Neutrum) bezeichnet eine zuschreibbare Eigenschaft, ein Merkmal oder Kennzeichen einer Person, eines Gegenstands oder eines Begriffs. In der Grammatik steht es für eine Beifügung, die ein Nomen näher bestimmt (z. B. „das rote Haus“). In der Informatik ist ein Attribut ein Datenfeld, das eine Eigenschaft eines Objekts speichert.
Wortart: Substantiv (Neutrum)
Anderes Wort für: Die treffendsten Synonyme sind Eigenschaft und Merkmal.
„attribut“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben
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Häufige Fragen
Was ist ein Attribut in der Grammatik?
In der Grammatik ist ein Attribut eine Beifügung, die ein Nomen näher beschreibt oder einschränkt. Es kann als Adjektiv („der große Hund“), als Genitivattribut („das Haus des Vaters“) oder als Relativsatz („der Mann, der lacht“) auftreten. Attribute sind nicht satzgliedfähig, sondern Teil einer Nominalgruppe.
Wie wird das Wort „attribut“ im Alltag verwendet?
Im Alltag bezeichnet ein Attribut oft eine auffällige Eigenschaft oder ein typisches Merkmal einer Person oder Sache, etwa: „Pünktlichkeit ist ein Attribut ihres Arbeitsstils.“ Auch in der Werbung spricht man von Produktattributen wie Farbe oder Größe, die ein Produkt kennzeichnen.
Woher stammt der Begriff „Attribut“?
Das Wort „Attribut“ kommt aus dem Lateinischen „attributum“ (das Zugeschriebene, Beigefügte) und setzt sich aus „ad-“ (zu) und „tribuere“ (zuweisen, zuteilen) zusammen. Es gelangte über das Französische ins Deutsche und ist seit dem 16. Jahrhundert belegt. Ursprünglich war es ein Rechtsbegriff.